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Ein Zeichen für die Menschlichkeit

Am 9. Februar 2020 stimmen wir über den Schutz von Lesben und Schwulen vor Diskriminierung ab. Sind Homosexuelle denn nicht längst akzeptiert und geschützt?



Eine Antwort liefert der Titel der Vorlage: Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Es geht darum, dass gegen Homo-, Hetero- und Bisexuelle – also einen Grossteil der Menschen – kein Hass geschürt werden darf. Kritische Meinungen bleiben erlaubt, auch Äusserungen im Familien- und Freundeskreis. Strafbar wird zum Beispiel, wenn jemand öffentlich Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung erniedrigt, gegen sie Hass schürt oder wenn jemandem der Zutritt in ein öffentliches Restaurant, Kino oder Schwimmbad verweigert wird.


Gewalttaten gegenüber LGBTQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und andere «Queer»-Menschen) verhindert zwar auch die Erweiterung der Strafnorm nicht ganz. Wenn aber Hass weiterhin geschürt werden darf, ist Gewalt nur einen Faustschlag entfernt. Die Gegner der Vorlage argumentieren mit dem Verlust der Meinungsäusserungs- und Gewerbefreiheit. Zu den Gegnern zählen konservative christliche Kreise. Die evangelische Landeskirche hingegen steht hinter der Vorlage: Sie bezieht sich auf den Schutz der Menschenwürde.



Während die heutige Strafnorm Menschen wegen ihrer religiösen Zugehörigkeit schützt, engagiert sich ein Teil dieser zurecht geschützten Menschen aktiv gegen den Schutz einer anderen gefährdeten Gruppe. Das irritiert. Und es irritiert, warum öffentlich geschürter Hass aus einem Grund, über den die betroffene Person oder Gruppe nicht selber bestimmen kann, legitim sein soll.


Ein solcher Grund ist nebst Herkunft und Glauben auch die sexuelle Orientierung. Denn: Ob Frauen auf Frauen oder Männer und Männer auf Männer oder Frauen stehen, ist mindestens so naturgegeben wie die Zugehörigkeit zu einer Religion oder Nationalität.

Wenn die Schweiz am 9. Februar 2020 ja sagt zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm, entscheidet sie sich für nichts weniger als die Menschlichkeit.


Quelle: Diesen Beitrag durfte ich ursprünglich als Leserbrief in den Südostschweiz Glarner Nachrichten publizieren.

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