Ostschweiz warnt vor altem Schreckgespenst
- Fee

- 7. Mai
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Aktualisiert: 2. Juni
Mit drei Wochen Verzögerung beantwortet der Regierungsrat meinen zweiten eigenen Vorstoss für die SP im Glarner Landrat. Die ganze Ostschweiz zieht gleich mit.
In der Landratsverordnung heisst es unter dem Titel «Parlamentarische Vorstösse» eigentlich:
Eine Interpellation ist längstens innerhalb von drei Monaten nach deren Einreichung schriftlich zu beantworten. Der Regierungsrat kann die Beantwortung unter Angabe der Gründe verweigern. Landratsverordung Kanton Glarus, Art. 92 Abs. 1
Nun, die Interpellation reichte ich am 16. Januar ein. Die fast drei Wochen Verspätung vergebe ich dem Regierungsrat selbstverständlich. Er und das Parlament waren beschäftigt mit dem Schneekanonenbau in Elm. So long.
Für mich persönlich bedeutet die Verzögerung: Im Rat kann sie nicht mehr vor der Abstimmung zur haltlosen SVP-Initiative behandelt werden. Bis am 14. Juni ist keine Sitzung mehr geplant. Wobei «behandeln» bei einer Interpellation heisst, dass die Interpellantin eine Wortmeldung abgibt. In der Regel verbunden mit einem Dank. That's it.
Und weil der Abstimmungs- auch ein Wahltermin ist im Kanton Glarus, kann es auch bedeuten, dass ich mich nicht mal zu Wort melden kann. Dazu müssen mich am 14. Juni genügend Glarner:innan links und nett genug finden. We'll see.
von Kanton Glarus
Glarner Regierungsrat warnt vor negativen Folgen der «10-Millionen-Initiative»
Der Regierungsrat beantwortet eine Interpellation der SP-Landratsfraktion zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)». Er lehnt die Initiative ab und sieht mögliche Risiken für den Wirtschaftsstandort, die Gesundheitsversorgung und die Attraktivität des Kantons.
Am 16. Januar 2026 reichte die SP-Landratsfraktion eine Interpellation ein, um die Auswirkungen der geplanten Bundesabstimmung vom 14. Juni 2026 auf den Kanton Glarus zu klären. Die Initiative verlangt, die Schweizer Bevölkerung bis 2050 auf 10 Millionen Menschen zu begrenzen. In seiner Stellungnahme zieht der Regierungsrat eine kritische Bilanz.
Belastung für Wirtschaft und Fachkräfte
Der Regierungsrat teilt die Haltung der Konferenz der Kantonsregierungen (KDK) und spricht sich gegen die Initiative aus. Zwar schafft der kantonale Richtplan bereits die Basis für ein verträgliches Wachstum, doch eine starre Obergrenze gefährdet die wirtschaftliche Substanz. Besonders kritisch wird der verschärfte Fachkräftemangel beurteilt. Ein eingeschränkter Zugang zu ausländischen Fachkräften würde die Rekrutierung im Pflegebereich und in der spezialisierten Industrie massiv erschweren. Höhere Lohnkosten und ausbleibende Investitionen könnten Unternehmen zur Abwanderung bewegen.
Gefährdung der Grundversorgung und für den Finanzhaushalt
Der Regierungsrat ist besorgt über die medizinische Versorgung. Das Glarnerland ist stark auf ausländisches Personal angewiesen. Eine Zunahme von Wartezeiten für die Patienten und eine Überlastung des Personals wären bei einer Annahme wahrscheinlich. Auch in der Landwirtschaft drohen Engpässe, die zu steigenden Lebensmittelpreisen führen können. Bei sinkenden Steuereinnahmen durch geschwächte Unternehmen und Haushalte würde sich zudem der ohnehin angespannte kantonale Finanzhaushalt weiter verschlechtern.
Die Initiative schränkt die Anpassungsfähigkeit des Kantons Glarus in einer Zeit des schnellen Wandels unnötig ein und gefährdet zentrale Säulen der Lebensqualität im Glarnerland. Die Interpellation sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.
von Ostschweizer Regierungskonferenz ORK
Ostschweizer Kantone lehnen Initiative «Keine 10-Millionen- Schweiz!» ab
Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» ab. Die Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK) empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Eine Annahme würde die Wettbewerbsfähigkeit und den Wohlstand in der Ostschweiz gefährden.
Die Ostschweizer Wirtschaft ist eng mit den europäischen Märkten verbunden. Über 60 Prozent der Exporte gehen in die Europäische Union (EU). Das zeigt, wie wichtig verlässliche Beziehungen zur wichtigsten Handelspartnerin sind. Unternehmen in der Ostschweiz sind nebst qualifizierten Fachkräften aus der Schweiz auch auf qualifizierte Arbeitskräfte aus der EU angewiesen, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein.
Die Initiative will die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz auf höchstens 10 Millionen Menschen begrenzen. Um dies zu erreichen, sollen Bund und Kantone Massnahmen für eine «nachhaltige» Bevölkerungsentwicklung ergreifen. Dazu gehört mittelfristig die Kündigung internationaler Abkommen wie des Freizügigkeitsabkommens mit der EU.
Ohne Freizügigkeitsabkommen wäre der bewährte bilaterale Weg der Schweiz mit der EU gefährdet, denn mit der Kündigung des Freizügigkeitsabkommens fallen die bilateralen Abkommen I weg. Damit würden Schweizer Unternehmen den privilegierten Zugang zum europäischen Binnenmarkt verlieren. Weil die Schweiz als Standort dadurch weniger attraktiv wäre, droht der Wegzug von Unternehmen und damit der Verlust von Arbeitsplätzen und Steuerkraft. Der Wohlstand in der Ostschweiz würde aufs Spiel gesetzt.
Ostschweizer Unternehmen aus vielen Sektoren sind auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Dies betrifft besonders Schlüsselsektoren wie das Gesundheitswesen, die Bildung und den öffentlichen Verkehr, aber auch die Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe sowie den Tourismus. Gerade in Regionen, in denen die Lage bei der Rekrutierung von Fachkräften bereits angespannt ist, hätte die Annahme der Initiative eine Verschärfung zur Folge. Die Schweiz müsste wohl wieder ein Zuwanderungssystem mit Kontingenten einführen. Für die Kantone und die Wirtschaft würde dies zu einer grossen administrativen und finanziellen Zusatzbelastung führen.
Auch die internationale Erreichbarkeit der Schweiz würde leiden. Ohne Freizügigkeitsabkommen könnte die Schweiz ihre Teilnahme am Schengen-Raum verlieren. Dies hätte erhebliche Verzögerungen im grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehr zur Folge. Insbesondere in den Grenzkantonen wären Staus und zusätzliche Belastungen für Bevölkerung und Wirtschaft sowie Pendlerinnen und Pendler zu erwarten. Auch im Asylbereich hätte ein Wegfall der Zusammenarbeit mit der EU gravierende Folgen: Asylsuchende, deren Asylgesuche in den EU-Staaten abgelehnt worden sind, könnten in der Schweiz erneut ein Gesuch stellen. Dies würde zu rekordhohen Asylgesuchen und zu enormen Mehrkosten für Bund und Kantone führen. Die Schweiz würde zu einer Asylinsel.
Zudem wäre der Tourismus betroffen, weil Reisen in die Schweiz aus dem Schengenraum aufwändiger würden. Dies würde die Attraktivität der Schweiz als Tourismusdestination schmälern. Die Ostschweizer Kantone empfehlen deshalb der Stimmbevölkerung, die Initiative abzulehnen.





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